Allgemeine Geschäftsbedingungen

Neufeld, August 2026

1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

1.1. Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten

  • eine medizinische Diagnose
  • die Anzahl der Behandlungseinheiten und
  • die verordnete Behandlung

beinhalten.

Ohne ärztliche Verordnung können Sie meine Leistungen nur präventiv in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie mir dies bitte sofort mit.

1.2. Verrechnung der Behandlungskosten

Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Die Therapiekosten sind nach jeder Therapieeinheit bar zu begleichen.

Ich habe keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten direkt bei mir als Wahltherapeutin und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.

1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers

Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie bei manchen Kassen eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote. Wann bzw. bei welchen Krankenversicherungsträgern das erforderlich ist, informiere ich Sie gerne.

1.4. Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei bin ich auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher bringen Sie bitte zum ersten Termin alle relevanten Befunde mit.

2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

2.1. Persönliche Einzelbetreuung

Für die Dauer der Behandlung stehe ich ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Ich bin Ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.

Mit mir vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie …

  • Wohin? –> Behandlungsziel
  • Was? –> Maßnahmen der Behandlung
  • Wann? –> Behandlungstermine
  • Wie lange? –> Behandlungsdauer
  • Wie häufig? –> Behandlungsfrequenz
  • Bis wann? –> Behandlungsumfang
  • Wie viel? –> Kosten der Behandlung

2.2. Ihre Behandlung

Meine Leistungen setzen sich aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen, wie insbesondere

  • persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
  • behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
  • für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials bzw. Empfehlungen hierfür
  • Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben
  • bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen je nach Zeitaufwand gegen Kostenersatz

2.3. Hausbesuche

Nach Absprache sind Hausbesuche möglich, dann kommt eine Hausbesuchspauschale hinzu. Um den Kostenersatz dafür vom Krankversicherungsträger erhalten zu können, muss der Hausbesuch vom Arzt verordnet werden.
Bei Hausbesuchen kann es aufgrund aktueller Verkehrssituationen oder anderer Gründe zu Verspätungen von bis zu 20 Minuten kommen.

2.4. Lasertherapie

Sollte der Einsatz einer Low Level Laser Therapie vereinbart werden, werden Sie während der Behandlung zum Tragen der Laserschutzbrille aufgefordert und dürfen diese erst nach Aufforderung des Therapeuten wieder abnehmen.

2.5. Grundsätze der Behandlung

  • Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)
  • Wissenschaft: Ich orientiere mich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
  • Selbstbestimmung: Ich unterbreite Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit mir abzusprechen.
  • Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie mir geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Ich gehe davon aus, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt und auch mit weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werde ich mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.
  • Datenschutz: Mit Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Sie einverstanden, dass persönliche Daten, die Physiotherapie Neue Hutweide zur Verfügung gestellt werden, EDV- mäßig gespeichert werden und im Rahmen des Vertragszweckes Verwendung finden. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.

2.6. Dokumentation

Ich bin gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet.  Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei mir und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.

Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Sozialversicherungsnummer, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email Adresse), gesundheitsbezogenen Daten (Versicherungsdaten, Krankengeschichte, Befunde, Diagnose, Rezepte, Überweisungen, Behandlungs-Historie, Behandlungsnotizen, Dateien) und administrativ notwendigen Daten (Rechnungsanschrift, bezogene Leistungen, Rechnungen, Belege) werden DSGVO konform verarbeitet und gespeichert. Dazu wird die Praxissoftware smartTherapy von Synaptos verwendet.

3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

3.1. Höhe der Kosten

Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Die Kosten der individuell in Aussicht genommenen Behandlung werden Ihnen von mir zu Beginn der Behandlung mitgeteilt.

3.2. Zahlungsmodus

Die Therapiekosten sind im Anschluss an jede Behandlung in bar zu entrichten. Ich stelle Ihnen am Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung) eine Honorarnote (Sammelrechnung) über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus.

Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung auf Euro 15,–, für die zweite Mahnung auf Euro 25,– und für die dritte Mahnung auf Euro 35,–. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen.

4. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

Ich begleite Sie auf Ihrem persönlichen Weg und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden wir Behandlungsziele und -maßnahmen besprechen und vereinbaren. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mir über Ihren Gesundheitszustand Auskunft geben, und dass Sie mich über die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen informieren. Ich unterstütze Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

Erhalte ich den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, werde ich Sie darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.

5. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, ersuche ich Sie, mir dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – mitzuteilen (telefonisch, Nachricht auf der Mobilbox, SMS, WhatsApp, per Mail). Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

6. Wann endet die Behandlung?

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen ggf. auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.

Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen. Sowohl Ihnen als auch mir steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ich werde mich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn ich der Meinung bin, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.

Dasselbe gilt, wenn mir die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint, Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten oder wiederholt Termine nicht zeitgerecht absagen. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).

7. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger
um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten/
satzungsmäßigen Kostenzuschuss an?

Sie reichen die vor Beginn der Behandlung ausgestellte (ggf. chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung mit der von mir ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß Kassentarif/Satzung des Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages. Ich berate Sie bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet/bezuschusst. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden

8. Übermittlung von Daten via WhatsApp & E-Mail

Durch das Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Physiotherapie Neue Hutweide willigen Sie ein, dass Dienstgeberbestätigungen, Honorarnoten, Übungsanleitungen, Terminvereinbarungen und dergleichen via WhatsApp oder Mail versendet werden dürfen.

9. Haftungsausschluss

Jedwede Haftung für mitgebrachte Gegenstände wie Sachwerte, Bekleidung etc. wird ausgeschlossen.

10. Allgemeines

Nach der Physiotherapie können innerhalb der ersten 24 bis 48 Stunden körperliche Reaktionen im Sinne von vorübergehender Verstärkung der Beschwerden auftreten. Ist dies der Fall, so informieren Sie mich bitte darüber.

Sollten einzelne Klauseln der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

11. Gerichtsstandvereinbarung

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Behandlungsvertrag ist das sachlich zuständige Gericht für den Berufssitz Eisenstadt. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.